Individuelle und qualifizierte Lernförderung bei Leserechtschreibschwäche (LRS)

Mit gezielten Übungen kann eine Lese-Rechtschreibschwäche sehr gut therapiert werden. Hierzu bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Lernförderung. Dies ist jeweils abhängig vom Alter und der LRS-Ausprägung.

Ein regelmäßiges häusliches Training, individuell auf den Klienten abgestimmt, verkürzt die Trainingszeit in meiner Praxis. Vor allem aber bekommen die betroffenen Schüler/innen von mir vermittelt, dass sie, über eine aktive Mitarbeit, ihre LRS selbst verbessern können. Hierzu gehört unter anderem das Trainieren der  basalen Hörverarbeitung, der sogenannten Low-Level- Funktionen. Um den betroffenen Klient/innen die Problematik zu verdeutlichen, vergleiche ich ihre ganzheitliche Lernförderung mit eine Art Muskelaufbautraining. Das Motto hierbei ist: “Hilfe, zur Selbsthilfe !”  Dies motiviert die Freude am Lernen und stärkt ihr Selbstvertrauen.

Lernförderung für jedes Alter

Der ganzheitliche Ansatz macht den Schüler/innen Spaß und zeigt ihnen, was alles in ihnen steckt. Der Schulerfolg, der sich damit einstellt, wird von den Klientinnen in relativ kurzer Zeit selbst wahrgenommen. Ein weiterer Erfolg meiner Arbeit liegt darin, genau herauszufinden wo die “Problematik” herkommt. Ich finde die Ursache und arbeite nicht jahrelang an den Symptomen, sondern an der individuellen Kernproblematik. Daher geht jeder Förderung ein Vorgespräch (Anamnese) mit einer differenzierten Ergründung der Lernvoraussetzungen/Lernprobleme und ein 90-minütiger Low-Level-Test voraus. Für eine wirksame und zielorientierte pädagogische Förderung bildet diese eine der wesentlichen Voraussetzungen.

Lernförderung LRS Göbel
LRS-Training Göbel

Weitere Informationen zur Lernförderung

Lernförderung als Prävention

Die Vielfalt der Vorgehensweisen einer Lernförderung orientiert sich an den Lernvoraussetzungen des Klienten, seinen Bedürfnissen, Schwierigkeiten und Stärken sowie an den gesetzten Zielen. Da sie vom allgemeinen Ansatz her eine sehr individuelle Lehr- und Lernform ist, findet sie im Idealfall in Einzelförderung oder in Kleinstgruppen statt. Lernförderung beruht auf einer individuellen Diagnostik, die die besonderen Schwierigkeiten des Klienten aufgreift, um daran zu arbeiten. Auch wenn die Lernförderung nicht vom aktuellen Schulstoff abhängig ist, kooperiere ich als Lerntherapeutin mit den Lehrerinnen und Lehrern.

Was ist der Nachteilsausgleich?

Durch den Nachteilsausgleich und den Notenschutz sollen die Schüler emotional entlastet werden.

In vielen deutschen Bundesländern haben Kinder mit einer diagnostizierten LRS Anspruch auch ein Nachteilsausgleich. Sie erhalten besondere Unterstützung im Unterricht und bei der Bearbeitung von Aufgaben. Es steht Ihnen zum Beispiel ein Zeitzuschlag bei Aufgaben zu, die ein Lesen bei Aufgaben erfordern. Rechtschreibfehler dürfen nicht in die Notengebung einfließen, oder das Wissen wird mündlich abgefragt.

Bildung und Teilhabe: Lernförderung

Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend:

Schüler/innen brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Mit dem Bildungspaket können Eltern für ihre Kinder nun Lernförderung beantragen.

Außerschulische Förderung möglich

Wenn vor Ort keine ausreichende reguläre schulische Lernförderung für alle Kinder angeboten wird, bewilligt die zuständige Behörde den Antrag der Eltern auf schulnahe Lernförderung.

Kostenübernahme in besonderen Fällen

Wenn ein Kind an einer chronischen Lernstörung leidet und zugleich seelische Behinderung und soziale Isolation drohen oder bereits eingetreten sind, kann auf Antrag eine Lerntherapie über das Jugendamt finanziert werden (§35a SGB VIII). Die Regelungen sind je Bundesland und sogar innerhalb der Bundesländer stark vom jeweiligen Jugendamt (und BearbeiterIn) abhängig. Diese bestimmen, welche Untersuchungen zum Zweck der Antragsbearbeitung durchgeführt werden müssen. Ebenso setzen sie maximale Stundensätze für die Therapie fest und weist die Eltern gegebenenfalls an pädagogische Hilfen weiter. Beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die finanzielle Förderung über das jeweilige Jugendamt. Krankenkassen haben schon seit 1998 pädagogische Maßnahmen wie Lerntherapien aus ihren Katalogen gestrichen.

Unkomplizierte Antragstellung

Der Förderbedarf der Schülerin oder des Schülers wird durch die Lehrerinnen und Lehrer, die das Kind am besten kennen, festgestellt und unkompliziert bescheinigt.

Die Bestätigung muss neben dem Fach auch Angaben enthalten, wie lange die Förderung dauern sollte und welche Lernschwächen durch die Förderung beseitigt werden sollen.