Seit März 2023 stehe ich beim Jugendamt Landkreis Darmstadt-Dieburg, Abteilung: Eingliederungshilfe gem. § 35a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, auf der Liste der Qualifizierten Lerntherapeuten.
Wie funktioniert die Kostenübernahme zur Lernhilfe?
Zur Kostenübernahme müssen Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Das ist nicht kompliziert.
Bei Antragsteller*innen, die die Kostenübernahme einer Lerntherapie durch den Eingliederungshilfeträger
erhalten bzw. erhalten möchten, sind von folgende Punkte zu beachten:
- Die Lerntherapie darf erst nach der positiven Entscheidung des Eingliederungshilfeträgers begonnen werden.
- Bei Beginn der Lerntherapie ist uns ein Therapie- und Kostenplan vorzulegen.
- In diesem Zusammenhang soll für das Kind/den Jugendlichen der geplante, individuelle Therapiekonzept mitgeteilt werden.
- Weiterhin ist der voraussichtliche Umfang (Anzahl der Stunden) sowie der Zeitraum und die Kosten pro Stunde der Maßnahme mitzuteilen.
- Zur ganzheitlichen Therapie ist die Kommunikation mit den Personensorgeberechtigten (Eltern) sowie mit den zuständigen Lehrkräften zu pflegen.
- Zum Ende der Therapie ist von Ihnen ein Abschlussbericht für den Eingliederungshilfeträger zu erstellen.
- Diagnose und Therapie sind strikt voneinander zu trennen.
- Die Bewilligung erfolgt in der Regel für 40 Therapieeinheiten innerhalb eines Jahres
Bei Fragen zur Antragstellung Kostenübernahme Lerntherapie stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Informationen zur Antragstellung des Landkreis Darmstadt-Dieburg
Link zum Antragsformular
Antragformular hier herunterladen